03.07.2024 -

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Gebühren bei Fonds – Kosten reduzieren Rendite deutlich

Vor einem Investment in Fonds nehmen immer mehr Anleger und Sparer einen Vergleich vor, welcher Investmentfonds von seiner Performance her besonders gut abschneiden kann. Das ist kein falscher Weg. Sie sollten jedoch nicht nur auf die Wertentwicklung und somit auf die Performance achten, sondern einen Blick auf die Kosten werfen. Die Gebühren der Investmentfonds senken nämlich Ihre Rendite zum Teil deutlich, da sich Kosten stets negativ auf Ihren Nettoertrag auswirken. Daher möchten wir uns im folgenden Beitrag näher mit den typischen Kosten beschäftigen, die im Zusammenhang mit offenen Fonds stehen.

Welche Kosten gibt es bei Publikumsfonds?

Wenn wir von Publikumsfonds oder offenen Fonds sprechen, dann sind das klassische Investmentfonds, deren Anteile Sie für gewöhnlich jederzeit kaufen und verkaufen können. Sehr gut geeignet sind diese Fonds auch für Kleinanleger und Sparer, da meistens nur eine Mindesteinlage von 50 oder 100 Euro notwendig ist. Achten sollten Sie bei den Fonds nicht nur auf die reine Wertentwicklung (Performance), sondern ebenfalls auf die Kosten. Hilfreich ist ein Blick auf die Gesamtkostenquote, die allerdings nicht alle anfallenden Kosten zwangsläufig enthält. Typische Fondskosten im Überblick sind:

  • Verwaltungsgebühren
  • Managementgebühren
  • Vertriebsgebühren
  • Ausgabeaufschlag

Streng genommen müssen Sie beim Kauf noch weitere Kosten einkalkulieren, nämlich die allgemeinen Depotgebühren sowie Orderkosten, die Verbindung mit dem Kauf und Verkauf Ihrer Fondsanteile stehen. Wir möchten uns allerdings im Fortlauf des Beitrages nur mit den typischen Fondskosten und nicht mit den allgemeinen Kosten beschäftigen, die im Zusammenhang mit dem Wertpapierhandel und dem längerfristigen Investment in Papiere anfallen.

Verwaltungsgebühren: Durchschnittlich Kosten von 0,15 bis 0,25 Prozent

Ein erster Kostenfaktor bei den weitaus meisten Publikumsfonds sind die Verwaltungsgebühren. Diese machen allerdings in der Regel nur einen kleineren Teil der Gesamtkosten aus, denn sie bewegen sich durchschnittlich zwischen 0,15 und 0,25 Prozent. An diesem Gebühren kommen Sie ohnehin nicht vorbei, denn – wie der Name bereits aussagt – diese Gebühren sollen den Aufwand des Fonds abdecken, die er mit der Verwaltung der Fondsanteile hat. Da es keine wesentlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Fonds im Hinblick auf die Verwaltungsgebühren gibt, ist ein Vergleich hinsichtlich dieses Kostenfaktors nicht notwendig.

Vertriebsgebühren: Nur bei einigen Fonds vorhanden

Bei den Vertriebsgebühren ist es so, dass diese nicht bei allen Fonds berechnet werden. In der Regel lassen sich sämtliche Publikumsfonds am Markt einer der folgenden zwei Gruppen zuordnen:

  • Classic-Fonds
  • Trading-Fonds

Classic-Fonds dienen in der Regel der längerfristigen Geldanlage und sind mit einem Ausgabeaufschlag versehen. Wie der Name bereits vermuten lässt, sollen Trading-Fonds hingegen der für einen kurzfristigen bis mittleren Anlagehorizont genutzt werden. Diese enthalten meistens keinen Ausgabeaufschlag, dafür jedoch die bereits aufgeführten Vertriebsgebühren. Deren Höhe ist vom Fonds abhängig. Sie können allerdings durchschnittlich damit rechnen, dass sich die Vertriebsgebühren ähnlich wie die Verwaltungsgebühren im Bereich zwischen 0,15 und 0,3 Prozent bewegen.

Managementgebühr: Größter Kostenfaktor bei den meisten Fonds

Kommen wir nun zu den Managementgebühren, die wohl der wichtigste, weil größter Kostenfaktor sind. Sie haben den größten Anteil an der Gesamtkostenquote und richten sich vor allem nach der Art des Fonds. Grundsätzlich können wir bei den Publikumsfonds die folgenden Varianten voneinander unterscheiden:

  • Geldmarktfonds
  • Rentenfonds
  • Offene Immobilienfonds
  • Aktienfonds
  • Mischfonds
  • Spezialfonds, beispielsweise Riester- oder Garantiefonds

In aufsteigender Reihenfolge ist die Managementgebühr umso höher, desto anspruchsvoller die Aufgaben des Fondsmanagers sind. Während sich die Managementgebühren zum Beispiel bei Geldmarktfonds im unteren Bereich von beispielsweise etwa 0,3 Prozent bewegen, können sie bei Aktienfonds oder Spezialfonds durchaus die 2-Prozent-Marke überschreiten.

Hier lohnt sich allerdings tatsächlich ein Vergleich, denn zwischen den aktiv gemanagten Fonds gibt es teilweise große Unterschiede im Hinblick auf die Höhe der Managementgebühr. Bedenken Sie dabei, dass zum Beispiel ein Unterschied von 0,5 Prozent bei einer Anlagesumme von zum Beispiel 50.000 Euro einen Mehr- oder Minderertrag von immerhin 250 Euro im Jahr bedeutet.

Ausgabeaufschlag: Nicht in der Gesamtkostenquote enthalten

Zu Beginn unseres Beitrages haben wir kurz erwähnt, dass nicht alle Gebühren bei Fonds automatisch in der Gesamtkostenquote enthalten. Auf die meisten Kostenfaktoren trifft dies zwar zu, nicht jedoch auf den Ausgabeaufschlag. Das liegt daran, dass dieser nicht regelmäßig, wie zum Beispiel die Managementgebühr, berechnet wird, sondern nur einmalig beim Kauf der Fondsanteile. Allerdings ist der Ausgabeaufschlag häufig nicht unerheblich, zumal er zumindest bei einer kürzeren bis mittleren Anlagedauer ins Gewicht fällt.

Was damit gemeint ist, soll die folgende Beispielrechnung verdeutlichen. Nehmen wir dazu an, dass Sie gerne einen Betrag von 10.000 Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren in Aktienfonds investieren möchten. Der Ausgabeaufschlag beläuft sich auf fünf Prozent. Das bedeutet, dass Sie beim Kauf der Fondsanteile fünf Prozent mehr bezahlen müssen, als Sie bei einem eventuellen Verkauf am gleichen Tag an Kapital erhalten wurden. Zur Berechnung gehen wir von den folgenden Zahlen aus:

  • Ausgabepreis: 105 Euro
  • Rücknahmepreis: 100 Euro
  • Ausgabeaufschlag: 5 Prozent
  • Kauf: 100 Fondsanteile
  • Kosten pro Jahr: 1 Prozent

An diesem Beispiel wird deutlich, dass der Ausgabeaufschlag von fünf Prozent bei Ihrer geplanten Anlagedauer von fünf Jahren dazu führt, dass Sie Kosten von umgerechnet ein Prozent im Jahr haben. In dem Fall würde der Ausgabeaufschlag demnach Ihre Rendite um ein Prozent im Jahr reduzieren, ohne dass er aus der Gesamtkostenquote hervorgeht. Daher ist es lohnenswert, dass Sie bei verschiedenen Banken und anderen Broker nach Angeboten schauen. Manchmal gibt es dort nämlich bestimmte Fonds, die – zumindest vorübergehend – ohne Ausgabeaufschlag angeboten werden.

Tatsache ist allerdings auch, dass der Ausgabeaufschlag immer weniger ins Gewicht fällt, umso länger Sie das Investment in Fonds nehmen. Würden Sie Ihr Geld im Beispiel nicht für fünf Jahre, sondern beispielsweise für 20 Jahre investieren, würde der Ausgabeaufschlag von fünf Prozent pro Jahr nur noch 0,25 Prozent betragen.

Was sagt die Gesamtkostenquote aus?

Die Gesamtkostenquote wird in der Fachsprache auch als TER bezeichnet. Die Abkürzung steht für Total Expensive Rate. Anhand dieser Kennzahl können Sie die Kosten zahlreicher Fonds schnell und auf einen Blick miteinander vergleichen. Sie müssen dabei lediglich beachten, dass zum Beispiel der Ausgabeaufschlag nicht in dieser Gesamtkostenquote enthalten ist. Es kann also passieren, dass der Fonds A zwar eine höhere Gesamtkostenquote als der Fonds B hat. Da der Form A jedoch nur einen geringen Ausgabeaufschlag veranschlagt, der Fonds B jedoch einen deutlich höheren, kann dieser letztendlich sogar aufgrund des Ausgabeaufschlages und trotz einer niedrigeren Gesamtkostenquote in der Summe teurer sein.

Die TER wird meistens innerhalb eines Fondsportraits angegeben. Das bedeutet, Sie können zum Beispiel im Internet bestimmte Fondsfinder nutzen, um den für Sie passenden Investmentfonds zu finden. Dort können Sie im Zuge einiger Selektionen die Auswahl eingrenzen, indem Sie zum Beispiel folgende Daten vorgeben:

  • Fondsart, zum Beispiel Aktien-oder Branchenfonds
  • Emittent (Fondsgesellschaft)
  • Vergangene Durchschnittsperformance
  • Maximale Gesamtkostenquote
  • Zusammensetzung des Fonds

Beim Vergleich sollten Sie somit einerseits auf die Performance, auf der anderen Seite ebenfalls auf die Gesamtkostenquote und die Kosten im Allgemeinen achten.

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