24.01.2024 -

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Private Altersvorsorge aufbauen – ein Muss für jeden Bürger

Zwar müssen Sie die Überschrift unseres Beitrages nicht wörtlich nehmen, denn in Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Dennoch handelt es sich in dem Sinne um ein Muss, weil die meisten Bürger im Rentenalter ohne zusätzliche Absicherung durch eine private Rente ihren Lebensstandard aus dem Arbeitsleben nicht halten würden. Zwar gibt es die gesetzliche Rente und manche Menschen erhalten zusätzlich eine Betriebsrente. Diese zwei Säulen reichen allerdings in den meisten Fällen nicht aus, um eine Versorgungslücke zu schließen. Deshalb ist die private Altersvorsorge heute wichtiger als jemals zuvor.

Worauf basiert das Rentensystem in Deutschland?

Bevor wir uns konkret mit der privaten Altersvorsorge beschäftigen, möchten wir gerne erläutern, wie sich das Rentensystem in Deutschland gestaltet. Früher wurde von drei Säulen gesprochen, heutzutage sind es drei Schichten. Inhaltlich ist der Aufbau der Altersvorsorge jedoch gleich geblieben und basiert vorwiegend auf den folgenden drei Elementen:

  • Gesetzliche Rente
  • Betriebsrente
  • Private Vorsorge

Die wichtigste Säule ist nach wie vor die gesetzliche Rente. Diese erhalten Sie allerdings unter der Voraussetzung, dass Sie während Ihres Arbeitslebens – zumindest zeitweise – in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Waren Sie hingegen zum Beispiel während des gesamten Berufslebens selbstständig oder als Freiberufler tätig, würden Sie ohne Einzahlung in die gesetzliche Rentenkasse später keine gesetzliche Rente erhalten. Dann wäre eine Altersvorsorge privater Natur ohnehin absolut unverzichtbar.

Die zweite Säule ist die Betriebsrente, die zwar auf der einen Seite mehrere Millionen Bundesbürger nutzen. Auf der anderen Seite wird die betriebliche Altersvorsorge jedoch in vielen Fällen vernachlässigt, sodass hier definitiv Nachholbedarf besteht. Zudem sind Betriebsrenten häufig nicht allzu hoch, sodass damit alleine auch keine ausreichende Absicherung bestehen kann. Mit der dritten Säule möchten uns nun näher beschäftigen, nämlich mit der privaten Altersvorsorge.

Welche Aufgaben hat die private Altersvorsorge?

Die primäre Aufgabe der privaten Altersvorsorge besteht darin, eine im Ruhestand entstehende Versorgungslücke zu schließen. Worum handelt es sich dabei eigentlich? Die Versorgungslücke ist eine Differenz, die sich ergibt, wenn Sie Ihr gewünschtes, monatliches Einkommen im Rentenalter als Grundlage nehmen und davon gesetzliche Rente und eine eventuelle Betriebsrente subtrahieren. Sie berechnen Ihre Versorgungslücke wie folgt:

Monatliches Budget (gewünscht) – zu erwartende gesetzliche Rente (laut Renteninformation) – Betriebsrente = Versorgungslücke

Nehmen wir an, dass Sie im Rentenalter gerne monatliche Einkünfte in Höhe von 2.500 Euro haben möchten. Ihrem Rentenbescheid entnehmen Sie, dass Sie ab dem 67. Lebensjahr mit einer gesetzlichen Rente in Höhe von 1.500 Euro rechnen können. Ihre Betriebsrente beläuft sich dann auf monatlich 400 Euro. Daraus resultiert eine Versorgungslücke in Höhe von 600 Euro. Diese müssen Sie mit einer privaten Altersvorsorge abdecken und somit schließen.

Welche Möglichkeiten zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge existieren?

In Deutschland gibt es sowohl eine staatlich geförderte private Altersvorsorge als auch die flexible und rein freiwillige Vorsorge, die Sie jederzeit unabhängig von Förderungen und Auflagen tätigen können. Regelmäßiges Sparen und private Altersvorsorge werden durch den Staat vorrangig durch nachfolgende Zulagen, Zuschüsse und Steuerermäßigung gefördert:

  • Riester-Rente
  • Rürup-Rente (Basisrente)
  • Arbeitnehmersparzulage
  • Wohnungsbauprämie

Während die Wohnungsbauprämie relativ speziell und auf Bausparer ausgerichtet ist, können Arbeitnehmer im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen und dem entsprechenden Sparbetrag eine Arbeitnehmersparzulage erhalten. Dies funktioniert allerdings nur bis zu gewissen Einkommensgrenzen. Die attraktivste staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge ist definitiv für Arbeitnehmer die Riester-Rente, während Selbstständige häufig auf die Basisrente zurückgreifen.

Um diese Altersvorsorge und in dem Zusammenhang die staatliche Förderung beanspruchen zu können, müssen Sie einen Riester- oder Rürup-Vertrag abschließen. Bleiben wir im Beispiel beim Riester-Vertrag. Angenommen, Sie haben eine Familie mit zwei Kindern und zahlen mindestens vier Prozent Ihres Jahresbruttoeinkommens in den Riester-Vertrag ein. Dann würden Sie pro Jahr eine staatliche Förderung in Höhe von insgesamt 950 Euro erhalten, die sich wie folgt zusammensetzt:

  • Grundzulage Ehepartner 1: 175 €
  • Grundzulage Ehepartner 2: 175 €
  • Kinderzulage Kind 1: 300 €
  • Kinderzulage Kind 2: 300 €

Sie erhalten dementsprechend pro Jahr eine staatliche Förderung zum privaten Aufbau einer Altersvorsorge in Höhe von fast 1.000 Euro. Gegen Riestersparen sprechen allerdings manchmal die nicht besonders guten Renditen und vielen Sparern sind ebenfalls die Laufzeiten schlichtweg zu lang. Daher muss jeder Bürger selbst entscheiden, ob er seine private Vorsorge mit einem Riestervertrag vornimmt oder sich für eine andere Sparform entscheidet.

Welche Sparverträge gibt es?

Wenn Sie Vermögen aufbauen möchten, insbesondere zum Ziel einer privaten Altersvorsorge, müssen Sie regelmäßig sparen. Das funktioniert am besten mit Sparverträgen und Sparplänen, die nicht nur Banken, sondern ebenfalls Fondsgesellschaft, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften anbieten. Zu den häufigsten Sparplänen, die heutzutage auch zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge in Anspruch genommen werden, zählen:

  • Banksparplan
  • Private Rentenversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • ETF-Sparplan
  • Fonds-Sparplan

Darüber hinaus gibt es weitere Sparverträge, insbesondere einen Bausparvertrag, Aktiensparpläne sowie Edelmetallsparpläne. Der Bausparvertrag ist allerdings weniger als private Altersvorsorge geeignet, denn er hat seine Stärken vor allem dann, wenn Sie Wohneigentum erwerben möchten. Das geschieht allerdings für gewöhnlich deutlich vor dem Eintritt ins Rentenalter, sodass der Bausparvertrag dann bereits genutzt. Aktien- und Edelmetallsparpläne sind relativ neue Varianten, die allerdings immer mehr im Kommen sind.

Wie viel muss ich in den Sparvertrag einzahlen?

Eine entscheidende Frage im Zusammenhang mit dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge ist, wie viel Sie Monat für Monat in den entsprechenden Sparplan einzahlen müssen. An der Stelle sollten Sie am besten von hinten nach vorne rechnen. Das bedeutet, Sie legen zuerst Ihr monatlich im Rentenalter gewünschtes Budget fest und können dann unter Einbezug der durchschnittlichen Lebenserwartung kalkulieren, wie viele Jahre die Zusatzrente reichen soll und welche Gesamtsumme Sie dementsprechend ab dem 67. Lebensjahr brauchen. Anschließend müssen Sie nur noch die Rendite des Vertrages pro Jahr in die Berechnung einbeziehen sowie die Einzahlungsdauer. Wie Sie auf dieser Grundlage die für Sie optimale Sparrate ermitteln, zeigt das folgende Beispiel:

  • Gewünschtes Budget im Rentenalter: 2.500 Euro
  • Gesetzliche Rente: 1.500 Euro
  • Betriebsrente 400 Euro
  • Versorgungslücke: 600 Euro
  • Private Rente soll reichen: 18 Jahre
  • Einzahldauer in den Sparvertrag: 37 Jahre
  • Rendite Sparplan: 5,5 %
  • Benötigtes Kapital: 129.600 Euro
  • Monatliche Sparrate: 92 Euro

Wenn Sie also zum Beispiel noch 37 Jahre Zeit haben, um in den Sparvertrag einzuzahlen, müssten Sie bei der notwendigen Kapitalsumme in Höhe von knapp 130.000 Euro und einer angenommenen Rendite von 5,5 Prozent jeden Monat etwas mehr als 90 Euro in den Sparvertrag einzahlen. Damit hätten Sie die Sparrate ermittelt, die optimal zu Ihrem geplanten Zweck der Altersvorsorge passt.

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