Das deutsche Krankenversicherungs- und Gesundheitssystem gilt zwar als eines der besten der Welt. Dennoch gibt es zum Teil aufgrund höherer Eigenanteile Kosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Deshalb stellen sich vor Millionen Bundesbürger zeitweise die Frage, wie sie diese anfallenden Gesundheitskosten finanzieren können, die eben nicht durch die gesetzliche oder eine private Krankenversicherung übernommen werden. Dazu möchten wir Ihnen im Beitrag einige Hinweise geben.
Gesetzliche Krankenversicherung als Säule des Krankenversicherungssystems
In Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungssysteme, was weltweit nahezu einzigartig ist. Zum einen existiert die gesetzliche Krankenversicherung, in der über 85 Prozent aller Versicherter sind. Rund zehn Millionen Menschen haben sich alternativ für eine private Krankenversicherung entschieden. Das betrifft vor allem die folgenden Personengruppen:
- Selbstständige und Freiberufler
- Beamte
- Studenten
- Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
Die private Krankenversicherung ist zwar manchmal teurer, hat allerdings oft mehr und bessere Leistungen als die gesetzliche Krankenversicherung. Daher sind vor allem gesetzlich Krankenversicherte von zusätzlichen Gesundheitsausgaben betroffen, die von der GKV nicht übernommen werden oder nur zum Teil.
Welche Gesundheitsausgaben fallen häufiger an?
Kommen wir zu den Gesundheitsausgaben, die häufiger im medizinischen Bereich anfallen und eben nicht (komplett) von den Krankenkassen übernommen werden. Wir sprechen natürlich nicht von wenigen Euro, wie zum Beispiel Zuzahlungen für Medikamente, auch wenn diese sich ebenfalls auf das Jahr gerechnet summieren können. Stattdessen möchten wir im Folgenden einige Gesundheitskosten und Ausgaben nennen, die zum Teil deutlich die Marke von 100 Euro als Einzelposition überschreiten können. Das sind unter anderem:
- Zahnbehandlungen
- Kieferorthopädische Maßnahmen (Schiene etc.)
- Zahnersatz
- Hilfsmittel wie Hörgeräte, Rollstühle oder Prothesen
- IGeL-Leistungen
- Nicht verschreibungspflichtige Medikamente
Besonders häufig kommen höhere Gesundheitsausgaben sicherlich im Bereich Zahnbehandlung und Zahnersatz vor. Dort ist es keine Seltenheit, dass die Gesamtausgaben sogar im vierstelligen Bereich angesiedelt sind. Spätestens dann ist für einige Verbraucher die Grenze der Belastung erreicht, sodass die Kosten – komplett oder teilweise – finanziert werden müssen.
Wie kann ich Gesundheitsausgaben finanzieren – ein Überblick
Lassen Sie uns zunächst einen Überblick geben, auf welche Art und Weise Sie anfallenden Gesundheitskosten finanzieren können. Dazu stehen insbesondere die folgenden Finanzierungsoptionen bereit:
- Dispositionskredit
- Ratenkredit
- Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Arzt
Lassen Sie uns kurz auf die einzelnen Optionen eingehen. Selbstverständlich haben Sie bei sämtlichen Ausgaben, daher auch bei Gesundheitsausgaben, die Möglichkeit, Ihren Dispositionskredit in Anspruch zu nehmen. Allerdings kommt es häufiger vor, dass dieser nicht zur Verfügung steht, bereits ausgeschöpft ist oder Sie den Dispo schlichtweg aufgrund der relativ hohen Zinsen nicht beanspruchen möchten. In diesem Fall gilt es, eine Alternativlösung zu finden. Zudem ist der Dispositionskredit häufiger nur geeignet, wenn es um zu finanzierende Summen zwischen wenigen Hundert und einigen Tausend Euro geht. Besonders bei Zahnersatz können Sie dort bereits an Ihre Grenzen stoßen.
Ratenkredit
Kommt der Dispositionskredit weniger oder gar nicht Frage, stellen Banken zum Beispiel einen Ratenkredit zur Verfügung. Dieser kann flexibel genutzt werden und ist an keinen Verwendungszweck gebunden, sodass Sie ihn zum Beispiel in Anspruch nehmen können, wenn Sie bestimmte Gesundheitsausgaben finanzieren möchten. Vorteilhaft am Ratenkredit ist, dass dieser in festen Raten zurückgezahlt wird, mitunter vergleichsweise günstig ist und die mögliche Darlehenssumme normalerweise für alle Ausgaben reichen, die es als Gesundheitskosten geben kann.
Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Arzt
Neben Bankkrediten kommt es immer öfter vor, dass Sie Gesundheitsausgaben auch dort finanzieren können, wo sie auftreten. Das bedeutet, dass Sie mit den entsprechenden Ärzten oder sonstigen Dienstleistern eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen. Sie zahlen also beispielsweise die Zahnarztrechnung in Höhe von 3.200 Euro nicht sofort oder mit einem kurzfristigen Zahlungsziel, sondern beispielsweise in zwölf monatlichen Raten je 300 Euro. Manchmal berechnen die Ärzte sogar keine Zinsen, weil sie nicht unbedingt an ihren Patienten zusätzlich durch eine Ratenzahlungsvereinbarung Geld verdienen möchten. Heutzutage bieten immer mehr Ärzte und sonstige Gesundheitsdienstleister solche Ratenzahlungen an. Das gilt wiederum insbesondere dann, wenn höhere Kosten anfallen, wie zum Beispiel:
- Zahnersatz
- Zahnbehandlungen
- Kinderwunschbehandlung
- Kostspielige Diagnoseverfahren, beispielsweise MRT
- Orthopädische Behandlungen
- Behandlungen bei Homöopathen und Heilpraktikern
Absichern statt finanzieren: Private Krankenzusatzversicherung
Auch wenn Gesundheitsausgaben häufiger finanziert werden können, sind es dennoch Kosten, die letztendlich mitunter ärgerlich sind. Dabei gibt es heutzutage in vielen medizinischen Bereichen die Möglichkeit der Vorsorge und Absicherung, nämlich durch private Krankenzusatzversicherungen. Mit diesen können Sie den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung sehr gut ergänzen, sodass Sie in vielen Bereichen eventuell nur noch einen kleinen Eigenanteil haben oder gar nichts selbst zahlen müssen. Am Markt werden mittlerweile unterschiedliche Krankenzusatzversicherungen angeboten, wie zum Beispiel:
- Zahnzusatzversicherung
- Augenversicherung
- Versicherung für stationäre Aufenthalte
- Krankentagegeldversicherung
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Heilpraktiker Versicherung
- Hilfsmittel-Versicherung
Am wichtigsten ist sicherlich die Krankentagegeldversicherung für Selbstständige und die Zahnzusatzversicherung faktisch für alle gesetzlich Krankenversicherten. Dort können Sie sich – je nach Alter – oft schon für unter 20 Euro im Monat absichern, sodass beispielsweise Behandlungen und auch Zahnersatz zu einem Großteil von der Versicherung übernommen werden. Der kleinere Restbetrag führt häufig dazu, dass Sie diesen nicht mehr finanzieren müssen, sondern sofort aus eigener Tasche bezahlen.
Gesundheitsausgaben nicht tragbar: Härtefall bei der Krankenkasse geltend machen
Sollten Sie höhere Gesundheitsausgaben haben und weder eine Zusatzversicherung bestehen noch die Möglichkeit vorhanden sein, eine Finanzierung durchzuführen, bleibt eventuell noch ein anderer Weg. Dieser besteht darin, einen sogenannten Härtefall bei der Krankenkasse geltend zu machen. Das kann zwar öfter ein steiniger Weg sein und ist nicht immer von Erfolg gekrönt. Den Versuch ist es allerdings zumindest wert, damit ein Teil der anfallenden Gesundheitskosten doch von der Kasse übernommen wird.
Fazit zu den Gesundheitsausgaben und Finanzierungen
Die meisten Ausgaben im medizinischen Bereich werden hierzulande von der Krankenkasse übernommen. Das gilt jedoch nicht für alle Leistungen und Behandlungen, die es gibt. Manchmal sind die Kosten in Form eines Eigenanteils so hoch, dass sie finanziert werden müssen. Das gilt zum Beispiel häufiger für Zahnersatz oder auch eine Kinderwunschbehandlung. Zur Finanzierung können Sie einen Ratenkredit oder Ihren Dispo nutzen. Es stellen aber auch immer mehr Ärzte eine Ratenzahlung in Aussicht, sodass Sie den Rechnungsbetrag in monatlichen Raten nach und nach bezahlen können.