Die Intention eines jeden Anlegers besteht darin, mit einer Geldanlage Gewinne zu erzielen. Die Rendite setzt sich dabei oft aus verschiedenen Komponenten zusammen, wie zum Beispiel Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen. Wer in Deutschland Einnahmen generiert, muss diese – innerhalb bestimmter Grenzen – versteuern. Das gilt unter anderem auch für solche Erträge, die Sie mit Ihrem Vermögen durch eine Geldanlage erzielen. Daher möchten wir uns im Beitrag dem Thema Steuern widmen, das für alle Anleger relevant ist.
Welche Gewinne gibt es bei Geldanlagen?
Welche Gewinne Sie bei einer Kapitalanlage erzielen und wie hoch diese sind, hängt unter anderem von der Art der Geldanlage und dem gewählten Finanzprodukt ab. Grundsätzlich gibt es folgende Formen von Erträgen, die Ihnen bei einer Kapitalanlage – und ebenfalls beim regelmäßigen Sparen – gutgeschrieben werden können:
- Zinsen
- Dividenden
- Kursgewinne
- Währungsgewinne
Viele Anlageformen sind mit Zinsen ausgestattet. Das sind insbesondere die relativ sicheren Kapitalanlagen, wie zum Beispiel Festgelder, Tagesgelder, Spareinlagen und Anleihen. Andere Finanzprodukte sind zum Teil auch mit weiteren Renditearten ausgestattet, wie zum Beispiel Aktien. Dort können Sie eine Dividende erhalten, falls die AG eine Ausschüttung beschlossen hat.
Ebenfalls profitieren Anleger bei Aktien oft von Kursgewinnen, die es auch bei anderen Finanzprodukten geben kann. Wenn Sie zudem in einer ausländischen Währung Geld investieren, können im besten Fall Währungsgewinne entstehen. Ganz gleich, um welche Art von Gewinnen und Renditen es sich handelt: Grundsätzlich müssen die Erträge in Deutschland versteuert werden.
Unter welche Steuerart fallen die Erträge aus Kapitalvermögen?
In Deutschland gibt es mehrere Einkunftsarten, die danach aufgeteilt werden, woraus die erzielten Einnahmen resultieren. Zu den wichtigsten Einkunftsarten zählen:
- Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit (Arbeitnehmer)
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
- Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
Gewinne, die aus Ihrem angelegten Kapital resultieren, fallen in den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die erzielen dementsprechend Einnahmen, weil Sie vorhandenes Kapital einsetzen. Das wiederum führt dazu, dass Erträge aus Kapitalvermögen in den Bereich der Kapitalertragsteuer fallen. Diese kommt in Deutschland bei Privatpersonen in erster Linie als Abgeltungssteuer zum Einsatz.
Wenn Sie also zum Beispiel Zinsen gutgeschrieben bekommen oder eine Dividende erhalten, dann fallen diese Gewinne in den unter die Abgeltungssteuer. Der Steuersatz beläuft sich auf einheitlich 25 Prozent. Es kommen zusätzlich eventuell noch eine Kirchensteuer und ein Solidaritätszuschlag hinzu, der allerdings mittlerweile für 90 Prozent aller Bundesbürger abgeschafft wurde. Deshalb wird der Einfachheit halber vor allem bei Berechnungen mit dem Abgeltungssteuersatz in Höhe von 25 Prozent gearbeitet.
Wie muss ich die Gewinne im Detail versteuern?
Die Abgeltungssteuer ist die Grundlage, auf deren Basis Gewinne aus Kapitalvermögen versteuert werden. Den Steuersatz kennen Sie nun, nämlich 25 Prozent. Wie Ihre Einnahmen im Detail zu versteuern sind, zeigt das folgende Beispiel:
- Festgeldanlage: 50.000 Euro
- Zinssatz: 2,5 Prozent
- Zinsen (pro Jahr): 1.250 Euro
- Abgeltungssteuer: 62,50 Euro (25% von 250 Euro)
Wie Sie an diesem Beispiel gut erkennen, müssen Sie zur Berechnung der Abgeltungssteuer lediglich Ihre Erträge mit dem Steuersatz von 25 Prozent multiplizieren. Allerdings sind nur die Erträge zu versteuern, die höher als der Sparer-Pauschbetrag sind. Die Abgeltungssteuer muss eine inländische Bank oder ein Broker nach der Gutschrift an das Finanzamt abführen.
Sie können das jedoch verhindern, nämlich indem Sie einen Freistellungsauftrag erteilen. Achtung: Das funktioniert ausschließlich bei deutschen Finanzdienstleistern, denn ausländische Broker oder sonstige Anbieter sind nicht verpflichtet, die Abfuhr der Abgeltungssteuer an die deutschen Finanzämter durchzuführen.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
Den Freistellungsauftrag können Sie einer Bank oder einem Broker erteilen, weil es den sogenannten Sparer-Pauschbetrag gibt. Es handelt sich dabei um einen Freibetrag, der jedem Bürger in Deutschland zusteht. Dieser wurde im vergangenen Jahr auf 1.000 Euro pro Person angehoben. Der Sparer-Pauschbetrag führt dazu, dass alle jährlichen Erträge, die sich aus Kapitalvermögen ergeben, bis zu 1.000 Euro pro Person steuerfrei bleiben. Das bezieht sich selbstverständlich auch auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, also wenn Sie zum Beispiel Zinsen oder Dividenden gutgeschrieben bekommen.
Damit der Sparer-Pauschbetrag sofort greift, müssen Sie Ihrer Bank oder dem Broker einen Freistellungsauftrag erteilen. Sie legen damit fest, dass der Finanzdienstleister zum Beispiel von Erträgen in Höhe von bis zu 600 Euro keine Abgeltungssteuer abzuführen muss bzw. darf. Beachten Sie allerdings, dass Sie zwar an verschiedene Finanzdienstleister jeweils einen Freistellungsauftrag erteilen können. Die Aufträge in der Summe dürfen jedoch den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro nicht überschreiten.
Wann muss ich die Gewinne aus Anlagevermögen versteuern?
Eine häufige Frage von Anlegern besteht nicht nur darin, wie Erträge von Geldanlagen zu versteuern sind und wie hoch die Steuer ist. Zudem fragen sich manche Investoren und auch Sparer, zu welchem Zeitpunkt die Steuer zu entrichten ist. Die Antwort ist relativ einfach: Sie müssen immer dann Steuern zahlen, wenn die Erträge anfallen. Dazu ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie haben sich im Juni für eine Festgeldanlage mit einer Laufzeit von einem Jahr entschieden.
Für gewöhnlich wird die Gutschrift der Zinsen dann im nächsten Juni, nämlich nach Ablauf eines Jahres, stattfinden. Exakt das ist der Zeitpunkt, an dem die Zinsen und damit die Erträge zu versteuern sind. Entweder haben Sie einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag erteilt, sodass keine Abfuhr der Abgeltungssteuer stattfinden muss. Sollte das nicht der Fall sein, muss der Finanzdienstleister (in Deutschland) die Steuer an das Finanzamt abführen.
Sind immer nur maximal 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei bei Kapitalerträgen?
Es ist richtig, dass Sie in der Regel maximal 1.000 Euro pro Jahr an Kapitalerträgen steuerfrei vereinnahmen dürfen. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, wie Sie eventuell deutlich mehr Gewinne aus der Geldanlage legal steuerfrei haben können. Diese Voraussetzung besteht darin, dass Sie Ihren Grundfreibetrag noch in vollem Umfang oder teilweise zur Verfügung haben. Der Grundfreibetrag bezieht sich auf alle Einkunftsarten und steht jedem Bundesbürger zur Verfügung. Er beläuft sich momentan (2023) auf 10.908 Euro. Bis zu diesem Betrag sind sämtliche Einkünfte frei, egal, ob diese zum Beispiel aus einer selbstständige Tätigkeit, einem Gewerbebetrieb oder eben aus Kapitalerträgen resultieren.
Sollten Sie also keine anderen Einkünfte haben, sind sämtliche Gewinne, die aus Ihren Geldanlagen entstanden sind, bis zu 1.000 Euro im Jahr komplett steuerfrei. Aus dem Grund greifen übrigens nicht wenige Eltern auf die Maßnahme zurück, Gelder auf den Namen ihres Kindes anzulegen. Minderjährigen steht nämlich der generelle Grundfreibetrag ebenfalls zur Verfügung. Sie sollten bei derartigen Aktionen allerdings vorsichtig sein, denn Sie dürfen die auf den Namen Ihrer Kinder angelegten Gelder nicht einfach später für sich verwenden.